Schuss in den Hals: Haft von vier Jahren und neun Monaten
Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung - Mitangeklagter muss Geldstrafe wegen unterlassener Hilfeleistung zahlen
Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Aurich hat den 31-jährigen Hauptangeklagten, der sein Opfer im Petkumer Hammrich durch einen aufgesetzten Halsschuss aus einer Schreckschusswaffe lebensgefährlich verletzt hat, nicht wegen versuchten Totschlags, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Der Angeklagte ...
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