Kreisumlage bleibt ein Streitpunkt
Städte und Gemeinden: »Deutungshoheit« nicht allein beim Landkreis Leer
Der Hebesatz der Kreisumlage, die von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden an den Landkreis Leer gezahlt wird, bleibt unverändert bei 52 Prozent. Das hat der Kreistag nach vorherigen Beratungen im Finanz- und im Kreisausschuss beschlossen. Das Gremium ...
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