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Ralf Schulz gewinnt in zweiter Instanz

Erfolg für ehemaligen Lebenshilfe-Chef


Ralf Schulz hat selbst zum November diesen Jahres gekündigt, weil er in den Ruhestand gehen wollte. © Foto: Wolters
Ralf Schulz hat selbst zum November diesen Jahres gekündigt, weil er in den Ruhestand gehen wollte. © Foto: Wolters

Der Arbeitsgerichtsprozess, den der ehemalige Lebenshilfe- Geschäftsführer Ralf Schulz gegen seinen Arbeitgeber führte, hat in zweiter In­stanz mit einem Erfolg für den Bingumer geendet. Das Landesarbeitsgericht Hannover hat seiner Revision stattgegeben. »Damit ist die Kü...