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»Damit Sie die Kurve kriegen«: Es bleibt bei 18 Monaten Jugendstrafe

23-Jähriger aus Großefehn wurde immer wieder mit Betrugstaten straffällig - Gericht sieht Haft als erzieherische Maßnahme


Haft als erzieherische Maßnahme: Das hatte die Berufungskammer des Landgerichts Aurich bei einem 23-Jährigen im Sinn, der etliche Betrügereien begangen hat. © Foto: Archiv
Haft als erzieherische Maßnahme: Das hatte die Berufungskammer des Landgerichts Aurich bei einem 23-Jährigen im Sinn, der etliche Betrügereien begangen hat. © Foto: Archiv

Einem 23-jährigen Angeklagten aus Großefehn wurden jetzt seine fortgesetzten Betrugstaten zum Verhängnis. Im Berufungsprozess bestätigte das Landgericht Aurich das Strafmaß von einem Jahr und sechs Monaten Jugendstrafe, das das Amtsgericht Aurich im März verhängt ...