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Martinilaufen ist noch erlaubt

Entscheidung kann aber gekippt werden


Im Landkreis Leer sind nach aktueller Corona-Lage Martini­umzüge, Lichterfeste und Laternenumzüge im Freien erlaubt. Das kann sich aber je nach Entwicklung des Corona-­Geschehens auch wieder ändern.  © Foto: pixabay
Im Landkreis Leer sind nach aktueller Corona-Lage Martini­umzüge, Lichterfeste und Laternenumzüge im Freien erlaubt. Das kann sich aber je nach Entwicklung des Corona-­Geschehens auch wieder ändern. © Foto: pixabay

Nach derzeitiger Infektions- und Rechtslage sind Martiniumzüge, Lichterfeste und Laternenumzüge im Freien nicht verboten. »Es ist aber denkbar, dass dies in Abhängigkeit von der Entwicklung der Corona-­Pandemie kurzfristig neu bewertet und entschieden werden muss«, teilte Landkreissprecherin ...