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Der Angeklagte muss mit Sicherheitsverwahrung rechnen

45-Jähriger angeklagt im Prozess wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern


Wenn der 45-Jährige vom Landgericht Aurich zu einer Gefängnisstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt werden sollte, käme er auch nach Verbüßung seiner Haftstrafe nicht wieder auf freien Fuß.  © Foto: Archiv
Wenn der 45-Jährige vom Landgericht Aurich zu einer Gefängnisstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt werden sollte, käme er auch nach Verbüßung seiner Haftstrafe nicht wieder auf freien Fuß. © Foto: Archiv

Weitestgehend hinter verschlossenen Türen wurde jetzt vor dem Landgericht Aurich der Prozess gegen den pädophilen Angeklagten aus Luxemburg fortgesetzt. Zwei Zeugen waren am dritten Verhandlungstag geladen. In beiden Fällen beantragte der Verteidiger den Ausschluss der Öffentlichkeit.

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