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25-Jähriger landet in der Polizeizelle

Betrug mit Spendensammlung?


Die Polizei in Weener hat einen 25-jährigen Moormerländer in Gewahrsam genommen, der mindestens dreimal in Bunde und Weener in betrügerischer Absicht Geldspenden gesammelt hat.  © Foto: Archiv
Die Polizei in Weener hat einen 25-jährigen Moormerländer in Gewahrsam genommen, der mindestens dreimal in Bunde und Weener in betrügerischer Absicht Geldspenden gesammelt hat. © Foto: Archiv

In einem Strafverfahren wegen des Verdachts des versuchten gewerbsmäßigen Betruges muss sich ein 25-jähriger Mann aus Moormerland jetzt verantworten. Er war zweimal in Bunde und einmal in Weener von der Polizei gestellt worden, als er in offenbar betrügerischer Absicht Spenden sammelte. Zuletzt nahm die Polizei den Mann dann in Gewahrsam.

Am Dienstag war der Mann um 10.05 Uhr auf dem Parkplatz eines Verbrauchermarktes an der Neuschanzer Straße in Bunde aktiv und sammelte Spenden. Bereits am 23. Juni hatte die Polizei ihm hier einen Platzverweis erteilt. Als die Polizei am Dienstag erneut gegen ihn einen Platzverweis aussprach, hatte er offenbar noch kein Geld sammeln können. Die Polizei Bunde leitete ein Strafverfahren gegen ihn ein.

Gegen 12:50 Uhr am selben Tag meldete sich eine Frau bei der Polizei in Weener und schilderte, dass sie und ihr Ehemann von einem Mann bei einem Verbrauchermarkt an der Neuen Feldstraße in Weener angesprochen und um eine Unterschrift auf einer angeblichen Spendenliste gebeten worden seien. Als die Weeneraner unterschrieben hatten, trug der Mann neben den Namen eine Geldsumme ein, zu deren Zahlung er das Ehepaar dann drängen wollte. Das Ehepaar gab dem Mann kein Geld und rief stattdessen die Polizei.

Die Polizei Weener nahm den Mann in Gewahrsam. Die Spendenliste, auf der verzeichnet war, dass es sich um eine Spendenaktion für gehörlose Kinder handeln würde, wurde sichergestellt, ebenso Bargeld im zweistelligen Bereich, das der angebliche Spendensammler vereinnahmt hatte. Der Mann, der sich nun in einem weiteren Strafverfahren wegen des Verdachtes des gewerbsmäßigen Betruges verantworten muss, »wurde zur gesetzlichen Ladenschlusszeit aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen«, heißt es abschließend im Polizeibericht.