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Aufarbeitung einer Tragödie

35-Jähriger muss in die Psychiatrie


 Nur die Unterbringung in der Forensik sei geeignet, dem Beschuldigten zu helfen und die Allgemeinheit zu schützen, so der Richter.  © pixabay
Nur die Unterbringung in der Forensik sei geeignet, dem Beschuldigten zu helfen und die Allgemeinheit zu schützen, so der Richter. © pixabay

Das Landgericht Aurich ordnete heute per Urteil die Unterbringung eines 35-jährigen Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Der Beschuldigte aus Rhauderfehn hatte am 30. Januar in der psychiatrischen Abteilung des Emder Klinikums einen schwer dementen Mitpatienten geschlagen und ...