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Betrugsversuch bei Wohnwagen-Verkauf

Kaufinteressent forderte Vorauslage für Abholkosten


Die Polizei rät privaten Verkäufern von Fahrzeugen dazu, ein Kaufangebot, bei dem eine angebliche finanzielle Vorausleistung erbeten wird, grundsätzlich abzulehnen. © Symbolfoto: Pixabay
Die Polizei rät privaten Verkäufern von Fahrzeugen dazu, ein Kaufangebot, bei dem eine angebliche finanzielle Vorausleistung erbeten wird, grundsätzlich abzulehnen. © Symbolfoto: Pixabay

Rechtzeitig bemerkt hat eine 67-jährige Frau aus dem Landkreis Leer, die auf in einem Fahrzeug-Portal im Internet einen Wohnwagen zum Verkauf anbot, einen Betrugsversuch eines angeblichen Kaufinteressenten.

Wie die Polizei heute mitteilte, ereignete sich der Betrugsversuch zwischen dem 20. August und dem vergangenen Mittwoch. Den Angaben zufolge forderte der unbekannte Kaufinteressent die private Anbieterin zur vorherigen Zahlung einer Geldsumme im dreistelligen Bereich auf. Den Betrag deklarierte er als Vorauslage für zu erwartende Abholkosten und kündigte eine Rückerstattung der Summe bei der Zahlung des vereinbarten Fahrzeugpreises an. Um die Tat abzusichern, wurden der Geschädigten per E-Mail das Kaufversprechen und eine angebliche Bankbestätigungsmail übersandt. Die Frau bemerkte hierbei die Betrugsabsicht und brach die Verkaufsverhandlungen umgehend ab.

Die Polizei rät Verkäufern von Fahrzeugen dazu, ein Kaufangebot, bei dem eine angebliche finanzielle Vorausleistung erbeten wird, grundsätzlich abzulehnen.