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Es bleibt bei dem Urteil wegen fahrlässiger Tötung

72-jähriger Autofahrer fuhr im Juni 2020 in Uplengen Fußgängerin an - Sie starb an der Unfallstelle


Auch in der Berufungsverhandlung blieb das Auricher Landgericht bei seiner Rechtsmeinung, dass das Unfallgeschehen als fahrlässige Tötung zu bewerten ist.  © Foto: Archiv
Auch in der Berufungsverhandlung blieb das Auricher Landgericht bei seiner Rechtsmeinung, dass das Unfallgeschehen als fahrlässige Tötung zu bewerten ist. © Foto: Archiv

Für einen 72-jährigen Mann aus Uplengen blieb es auch nach dem Berufungsprozess vor dem Landgericht Aurich bei einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung. Er hatte im Juni 2020 in Uplengen eine 68-jährige Fußgängerin von hinten ...