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Kaudroge als grüner Tee deklariert

Zoll fängt Paketsendung ab


Khat wird hauptsächlich in Äthiopien, Kenia, Jemen und dem Oman angebaut und konsumiert. © Foto: Zoll
Khat wird hauptsächlich in Äthiopien, Kenia, Jemen und dem Oman angebaut und konsumiert. © Foto: Zoll

Nachdem Papenburger Zöllner in einem Paket aus Afrika auf rund acht Kilogramm der verbotenen Kaudroge Khat gestoßen sind, ist jetzt ein Strafverfahren wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln eingeleitet worden.

Wie das Hauptzollamt Oldenburg heute mitteilte, kam es bereits Mitte August vergangenen Jahres zu dem Fund in der Postsendung, die als grüner Tee deklariert war. Bei den getrockneten Pflanzen handelte es sich jedoch um die einfuhrverbotene Kaudroge. Dieser Verdacht bestätigte sich bei der Überprüfung durch die zolleigenen Analysestellen. Der Paketinhalt wurde umgehend vom Zoll beschlagnahmt.

Khat wird hauptsächlich in Äthiopien, Kenia, Jemen und dem Oman angebaut und konsumiert. Es handelt sich dabei um die Zweigspitzen und junge Blätter des Kath-Strauchs. Das darin enthaltene Cathinon unterliegt dem deutschen Betäubungsmittelgesetz, die Einfuhr ist verboten.