Wahlschablonen für Sehbehinderte

Service bei der Landtagswahl


Blindenhilfe - Bei den Stimmzetteln zur Landtagswahl fehlt die obere rechte Ecke.  © Foto: Landkreis Leer
Blindenhilfe - Bei den Stimmzetteln zur Landtagswahl fehlt die obere rechte Ecke. © Foto: Landkreis Leer

Bei allen Stimmzetteln zur Landtagswahl fehlt die rechte obere Ecke. Dies ist kein Versehen und hat einen bestimmten Grund. Blinde und Sehbehinderte können an dieser Stelle ihre Wahlschablone anlegen und somit ohne fremde Hilfe ihr Kreuz setzen.

»Damit haben sie die Möglichkeit, selbstbestimmt von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und ihr Wahlrecht uneingeschränkt auszuüben«, so der Landkreis Leer in einer Pressemittteilung. Die Schablonen werden vom Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen (BVN) hergestellt und können dort kostenlos angefordert werden.

Die Schablonen werden ausschließlich vom BVN zur Verfügung gestellt. Sie sind weder über die Wahlämter der Kommunen erhältlich, noch werden sie am Wahltag in den Wahllokalen ausgelegt, betont der Landkreis Leer.