Schwarzarbeit: Große Kontrollaktion vom Zoll

Untersuchungen in Hotel- und Gaststättengewerbe


Der Zoll führte auch in Emden Kontrollen durch. © Pixabay
Der Zoll führte auch in Emden Kontrollen durch. © Pixabay

Im Hotel- und Gaststättengewerbe sind bei einer großen Kontrollaktion zahlreiche Arbeitnehmer überprüft worden. Das teilt das Hauptzollamt Oldenburg mit. Im Fokus des Kontrolleinsatzes stand laut Mitteilung die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung von illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und Leistungsbetrug.

Insgesamt waren im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamtes in Emden und Oldenburg 53 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz und überprüften im Rahmen des Schwerpunkteinsatzes 64 Unternehmen sowie 295 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer direkt an Ihrem Arbeitsplatz.

"Unsere erste überschlägige Bilanz gibt uns Hinweise auf 56 arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Verstöße; darunter Fälle von Leistungsmissbrauch und Beitragsvorenthaltung", erklärt Frank Mauritz Pressesprecher des Hauptzollamts Oldenburg in einer Pressemitteilung.

An die am vergangenen Montag durchgeführten Einzelkontrollen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen zur genaueren Überprüfung durch den Zoll gelangen.

Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf die Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,41 Euro je Zeitstunde.