Komplette Giebelwand von Hof-Gebäude eingebrochen
Großeinsatz von Feuerwehr und THW
Erneut ist am Samstagabend ein starkes Gewitter über Aurich gezogen. Während sich die Regenfälle diesmal aber weitaus weniger drastisch als noch vor etwas mehr als einer Woche darstellen sollten, wehte der Wind laut der Feuerwehr mit teilweise stürmischen Böen und ließ damit unter anderem größere Äste von Bäumen abbrechen. Die größte Auswirkung der kräftigen Windböen zeigte sich in Aurich-Middels, wo die komplette Giebelwand eines landwirtschaftlichen Gebäudes in der Ogenbarger Kirchstraße einstürzte. Glücklicherweise wurde hierbei laut der Mitteilung niemand verletzt, jedoch drohten aufgrund des anhaltenden Windes auch noch weitere Teile des Scheunentraktes einzustürzen. Alarmierte Einsatzkräfte der Feuerwehr Middels entschieden sich umgehend dazu, den Baufachberater des Technischen Hilfswerks hinzuzuziehen, um Gewissheit über die Statik des Anwesens erhalten zu können. Dieser konnte nach einer ersten Begutachtung in Kombination mit einer Beruhigung der Wetterlage zunächst Entwarnung hinsichtlich eines möglichen weiteren Einsturzes geben. Deshalb wurden die vorhandenen Gebäudeteile bestmöglich gesichert.
Hierzu wurden die THW-Ortsverbände Aurich und Jever zur Einsatzstelle gerufen, die mit jeder Menge Material und gut 30 Kräften anrückten. Die oberhalb der herausgebrochenen Giebelwand zurückgebliebenen Dachziegel kristallisierten sich als mögliche Gefahrenquelle heraus, die die Helfer bei der Sicherung des Gebäudes durch Herabfallen hätten verletzen können. Um diese zu entfernen, wurde die Drehleiter der Feuerwehr Aurich ebenfalls hinzualarmiert.
Über den Korb des Hubrettungsfahrzeuges konnten die entsprechenden Dachziegel nach und nach entfernt werden. Im Anschluss leiteten die Helfer des Technischen Hilfswerks die Stabilisierung des Anwesens ein, welche noch bis tief in die Nachtstunden andauern sollte. Für die Feuerwehr, die ebenfalls mit rund 30 Kräften vor Ort war, endete der Einsatz gegen Mitternacht. Die Bewohner konnten in dem unversehrt gebliebenen Wohntrakt des Anwesens verbleiben und bedurften keiner anderweitigen Unterkunft.