Automatenshop muss Sonntagsöffnung beschränken
Gericht lehnt Eilantrag gegen Anordnung der Stadt Papenburg ab
Ein Automatenshop darf nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück an Sonn- und Feiertagen nicht länger als drei Stunden öffnen. Auch wenn in dem Shop kein Personal arbeite, so sei die grundgesetzlich geschützte Sonn- und Feiertagsruhe durch das ...
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