Fahrerlaubnis aus Indien nicht in Weener gültig
43-Jähriger von Polizei gestoppt
Ein 43-jähriger Mann mit Wohnsitz in Weener war am Dienstagabend ohne gültige Fahrerlaubnis im Straßenverkehr unterwegs. Das teilt die Polizei mit. Der Mann wurde gegen 21.40 Uhr auf der Umgehungsstraße im Rahmen einer Verkehrskontrolle angehalten.
Nach eigenen Angaben lebt der 43-Jährige bereits seit längerer Zeit in Deutschland, hatte es jedoch versäumt, seine ursprünglich in Indien erteilte Fahrerlaubnis rechtzeitig umschreiben zu lassen. Führerscheine aus sogenannten Drittstaaten verlieren laut der Mitteilung nach sechs Monaten ihre Gültigkeit, sobald ein dauerhafter Wohnsitz in Deutschland begründet wird. Da diese Frist überschritten war, besaß der Mann zum Zeitpunkt der Kontrolle keine gültige Fahrerlaubnis mehr. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Die Polizei weist darauf hin, dass Führerscheine aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten nur zeitlich begrenzt anerkannt werden. Eine Verlängerung der Umschreibungsfrist auf bis zu ein Jahr ist nur möglich, wenn kein dauerhafter Wohnsitz in Deutschland nachgewiesen werden kann. Die entsprechenden Regelungen und eine Staatenliste sind in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgelegt und online einsehbar.

