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Körper-Kameras werden Standard

Fester Bestandteil im Einsatz- und Streifendienst der Polizei


Die Einsatzkräfte tragen ein Hinweisschild mit der Aufschrift »Videoaufzeichnung« an der Uniform. © Foto: Polizei
Die Einsatzkräfte tragen ein Hinweisschild mit der Aufschrift »Videoaufzeichnung« an der Uniform. © Foto: Polizei

Immer mehr Polizeibeamte in Ostfriesland tragen sogenannte »Bodycams«. Auch beim Polizeikommissariat Wittmund gehören die Körper-Kameras ab sofort zur Ausrüstung des Einsatz- und Streifendienstes. Sie sollen unter anderem dem Schutz der Einsatzkräfte dienen, da durch eine mögliche Videoaufzeichnung Situationen »erfahrungsgemäß deeskalierend beeinflusst werden können«, wie die Polizei dazu mitteilte.

»Die Erfahrungen aus Pilotprojekten in anderen polizeilichen Bereichen stärken die Annahme einer präventiven Wirkung der Bodycam sehr deutlich«, sagt Lars Zengler, Leiter des Polizeikommissariats Wittmund. Anke Schmidt, Leiterin des Einsatz- und Streifendienstes des Polizeikommissariats Wittmund, ergänzt: »Mithilfe der Bodycam lassen sich darüber hinaus Einsatzsituationen klar und deutlich dokumentieren, sodass objektive Beweismittel vorliegen.« Das beinhaltet auch, dass polizeiliche Maßnahmen mit dem Einsatz der »Bodycam« einer besonderen Überprüfbarkeit hinsichtlich eines angemessenen, verhältnismäßigen und adäquaten Einschreitens der Beamtinnen und Beamten unterliegen. »So werden auch die Rechte Dritter gestärkt«, heißt es in der Pressemitteilung der Polizei.

Beim benachbarten Polizeikommissariat Norden hat sich die »Bodycam« bereits seit März des vergangenen Jahres als fester Bestandteil der Ausrüstung im täglichen Einsatz- und Streifendienst etabliert. Planmäßig wurde nun auch der Einsatz- und Streifendienst des Polizeikommissariats Wittmund mit vier »Bodycams« ausgestattet. Die Beamtinnen und Beamten sind inzwischen vollständig im Umgang mit dem Gerät geschult, sodass dem Einsatz der Kamera auch in Wittmund nichts mehr im Wege steht.

Die rechtlichen Regelungen zum Einsatz der Technik sind im Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) festgehalten. Der Einsatz der »Bodycam« erfolgt offen und angekündigt. So tragen Einsatzkräfte, die entsprechende Videotechnik mit sich führen, ein gut sichtbares Hinweisschild mit der Aufschrift »Videoaufzeichnung« an ihrer Uniform.