Fahrt unter Cannabis: Mann aus Kreis Leer freigesprochen

Gesetzesänderung bewahrt 40-Jährigen vor einem Fahrverbot


Ein Mann aus dem Kreis Leer fuhr unter Cannabiseinfluss Auto. Allerdings war der Wert aufgrund einer Gesetzesänderung zu gering für ein Fahrverbot.  © Pixabay
Ein Mann aus dem Kreis Leer fuhr unter Cannabiseinfluss Auto. Allerdings war der Wert aufgrund einer Gesetzesänderung zu gering für ein Fahrverbot. © Pixabay

Vom Vorwurf des Fahrens unter dem Einfluss von Cannabis ist ein heute 40-jähriger Mann aus dem Kreis Leer in zweiter Instanz freigesprochen worden. Bei der Entscheidung des Bußgeldsenats des Oberlandesgerichts Oldenburg spielte eine neue Regelung zum Cannabiskonsum im Straßenverkehr eine entscheidende Rolle, heißt es in einer Pressemitteilung.

Gegen einen Bußgeldbescheid des Landkreises Emsland hatte der Mann zunächst Einspruch eingelegt, wurde aber trotzdem verurteilt. Das Amtsgericht Papenburg brummte ihm wegen einer Autofahrt unter Cannabiseinfluss eine Geldbuße von 1.000 Euro und ein dreimonatiges Fahrverbot auf. Der Betroffene hatte dem Urteil des Amtsgerichts zufolge mit einem THC-Wert von 1,3 ng/ml im Blut ein Fahrzeug geführt.

Doch das wollte der Mann nicht auf sich sitzen lassen, er sah sich im Unrecht. Deshalb ging er im Anschluss mit einer Rechtsbeschwerde vor, über die am 29. August der für Bußgeldsachen zuständige Senat des Oberlandesgerichts entschieden hat. Dieses Mal hatte der Mann aus dem Kreis Leer Erfolg. Ihm kam eine zwischenzeitliche Gesetzesänderung zugute. Zwar galt beim Urteil des Amtsgerichts Papenburg am 9. Februar für Autofahrten unter Cannabiseinfluss noch ein Grenzwert von 1,0 ng/ml. Daher stellte der Senat fest, dass das Amtsgericht seinerzeit zu Recht von einer Überschreitung des Grenzwertes ausgehen musste.

Am 22. August – und damit nach dem Urteil des Amtsgerichts aber vor der Entscheidung des Oberlandesgerichts – trat im Zuge der Cannabis-Legalisierung jedoch eine Gesetzesänderung in Kraft. Diese änderte den Grenzwert für Fahrten unter Cannabis-Einfluss auf 3,5 ng/ml. "Diese Gesetzesänderung war aufgrund einer gesetzlichen Anordnung zugunsten des Betroffenen zu berücksichtigen. Da der THC-Gehalt des Betroffenen unterhalb des neuen Grenzwertes lag, hob der Senat das Urteil des Amtsgerichts auf und sprach den Betroffenen frei", heißt es abschließend in der Pressemitteilung.